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Kinder und Jugendliche beteiligen!

Die Beteiligung von jungen Menschen an den sie "berührenden" Angelegenheiten der Kommunen und Kreise ist ein Pflichtbestimmung des brandenburger (§18a BbgKVerf) und des sächsischen (§ 47a SächsGemO bzw. § 43a SächsLKrO) Kommunalrechts.

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Beteiligung auf Augenhöhe

Adresse: 
Niederlausitz

Die besten Beteiligungsansätze sind die, bei denen sich unterschiedlichste Menschen auf Augenhöhe begegnen. Allerdings müssen davor Formate der Selbstwirksamkeit als auch Plattformen des Austausches geschaffen werden. Aktuell arbeiten wir an dem Projekt anBahnen, welches Jugendliche, pädagogische Fachkräfte der Region, Künsterlinnen und Kreative und auch die Politik vor Ort als ein Auftakt miteinander verbinden soll. "Verbinden" ist damit im wahrsten Sinne des Wortes gemeint, denn es finden künstlerische und kreative Aktionen an den Bahnlinien statt, in denen Jugendliche ihre Anliegen den Reisenden präsentieren. Darüber hinaus haben wir damit aber auch viele Jugendarbeiter miteinander vernetzt und wollen das durch diesen aktiven Ansatz geschaffene Vertrauen nutzen weitere Beteiligungsprojekte und gemeinsame Aktionen in einem lockeren Beteiligungsverbund organisieren.
Michael Rocher, als einer der Koordinatoren des Projekts anBahnen