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Beteiligung auf Augenhöhe

Die besten Beteiligungsansätze sind die, bei denen sich unterschiedlichste Menschen auf Augenhöhe begegnen. Allerdings müssen davor Formate der Selbstwirksamkeit als auch Plattformen des Austausches geschaffen werden.

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Kinder und Jugendliche beteiligen!

Die Beteiligung von jungen Menschen an den sie "berührenden" Angelegenheiten der Kommunen und Kreise ist ein Pflichtbestimmung des brandenburger (§18a BbgKVerf) und des sächsischen (§ 47a SächsGemO bzw. § 43a SächsLKrO) Kommunalrechts. Was in vielen Kommunen bereits positiv begonnen hat und teilwiese auch schon fast Tradition ist, muss auch für die gesamte Region gelten. Kinder und Jugendliche sollten ihre Zukunft noch in viel stärkerem Maße mitgestalten. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gibt gemeinsam mit der Servicestelle Kinder- und Juegndbeteiligung Sachsen und dem Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg jungen Menschen im Rahmen der Aktionen #mission2038 schon jetzt eine Stimme. Allerdings sollte die Beteiligung von Kindern udn Jugendlichen zukünftig in der Region nicht nur mitgedacht, sondern strukturell verankert werden.
Dominik Ringler
Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg